Dieser Praxis hat das Gericht nun einen Riegel vorgeschoben: Firmen, die sich im Internet unmittelbar an Kinder richten, müssen, wenn sie Daten erheben, eine schriftliche Zustimmung der Eltern einholen.
( Quelle: Tagesspiegel vom 30.07.2005)
Voraussetzung dafür ist die schriftliche Zustimmung des jeweiligen Arbeitgebers.
( Quelle: Die Welt Online vom 14.04.2004)
Wer einen Kandidaten vorschlägt, muß dessen schriftliche Zustimmung vorlegen.
( Quelle: Abendblatt vom 27.11.2004)
Der CDU-Abgeordnete Eckart von Klaeden hielt eine schriftliche Zustimmung für eine zu hohe Hürde, plädierte aber dafür, daß der Betroffene sich zu diesem Thema geäußert haben müsse.
( Quelle: Welt 1997)